Abschreibung, Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Immobilien. Vermieter können den Wertverlust ihres Gebäudes über die Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend machen. So werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie nicht sofort, sondern jährlich in gleichbleibenden Beträgen abgeschrieben. Die AfA mindert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist damit ein zentraler […]
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